Home  Flussverlauf  Wasserverband  Fauna  Projekte  Links  Literatur  
 

PIELACH WASSERVERBAND

Im Rahmen einer zumindest einmal jährlich stattfindenden Bereisung (im Falle eines Hochwasserkatastrophenereignisses findet diese anlassbezogen statt) wird unter Beiziehung von Vertretern der Wasserbauabteilung des Landes eine Sichtung, Beurteilung nach Dringlichkeitsstufe und Dotierung der Schadensfälle vorgenommen. Dem Bereisungsteam gehören seit einigen Jahren auch gebietszuständige Vertreter der Wasserrechtsbehörde sowie des Gebietsbauamtes an.

Die Verbandsarbeiten werden einerseits aus den Beiträgen der insgesamt 19 Mitgliedsgemeinden (Pielachanrainer), andererseits aus Förderungen von Bund und Land finanziert.

Marktgemeinde Frankenfels   8,32 %
Gemeinde Loich   2,47 %
Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach   12,09 %
Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach    8,71 % 
Marktgemeinde Hofstetten-Grünau    9,78 %
Gemeinde Weinburg    4,56 %
Marktgemeinde Ober-Grafendorf    7,12 %
Gemeinde Gerersdorf    5,93 %
Gemeinde Prinzersdorf    3,75 %
Gemeinde Markersdorf-Haindorf    0,37 %
Marktgemeinde Hafnerbach   10,35 %
Gemeinde Neidling    2,75 %
Gemeinde Haunoldstein    4,61 %
Marktgemeinde Loosdorf    7,51 %
Gemeinde Hürm    1,08 %
Gemeinde Schollach    4,64 %

Gemeinde Dunkelsteinerwald 

  1,87 %

Stadtgemeinde Melk

  3,63 %
Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach    0,46 %

Die Entfernung von Schwemmgut bzw. die Ufergehölzpflege - hiezu zählt auch die Entfernung von bruchgefährdetem Uferbewuchs - wurde aus Gründen der Kostenersparnis den Mitgliedsgemeinden in ihren eigenen Aufgabenbereich überantwortet. Diese Entscheidung wurde letztendlich zwecks Vermeidung eines exorbitanten Anstieges der Mitgliedsbeiträge getroffen.

Die Geschichte zur Entstehung des Verbandes finden Sie hier.>

 

Pielach-Wasserverband
Obmann Gottfried Auer
Marktplatz 6
3203 Rabenstein an der Pielach
Telefon: 02723/2250 DW 15
Telefax: 02723/2250 DW 44
mobil:     0676/ 400 77 70
mail: g.auer@rabenstein.gv.at 
www.rabenstein.gv.at

Parteienverkehr
Mo, Di, Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr sowie
             Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr und
                  13.00 bis 20.00 Uhr

Download der Verbandsstatuten