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PIELACH WASSERVERBAND Im Rahmen einer zumindest einmal jährlich stattfindenden Bereisung (im Falle eines Hochwasserkatastrophenereignisses findet diese anlassbezogen statt) wird unter Beiziehung von Vertretern der Wasserbauabteilung des Landes eine Sichtung, Beurteilung nach Dringlichkeitsstufe und Dotierung der Schadensfälle vorgenommen. Dem Bereisungsteam gehören seit einigen Jahren auch gebietszuständige Vertreter der Wasserrechtsbehörde sowie des Gebietsbauamtes an. Die Verbandsarbeiten werden einerseits aus den Beiträgen der insgesamt 19 Mitgliedsgemeinden (Pielachanrainer), andererseits aus Förderungen von Bund und Land finanziert.
Die Entfernung von Schwemmgut bzw. die Ufergehölzpflege - hiezu zählt auch die Entfernung von bruchgefährdetem Uferbewuchs - wurde aus Gründen der Kostenersparnis den Mitgliedsgemeinden in ihren eigenen Aufgabenbereich überantwortet. Diese Entscheidung wurde letztendlich zwecks Vermeidung eines exorbitanten Anstieges der Mitgliedsbeiträge getroffen. Die Geschichte zur Entstehung des Verbandes finden Sie hier.>
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Pielach-Wasserverband
Parteienverkehr
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